Die Gemeinde finanziert mit der Kurabgabe zahlreiche Leistungen und Angebote, die in einem Ort mit 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nicht vorhanden wären. Ohne den Kurbeitrag wären die Pflege des Ortes, des Strandes und des Wohlfühlgartens nicht denkbar. Auch die öffentlichen WC-Anlagen, das Unterhaltungsangebot für Kinder, der kostenfreie ÖPNV und viele andere Leistungen wären nicht finanzierbar. Die Kurabgabe ist also kein „Strandeintritt“, sondern ermöglicht sämtliche Angebote des Nordsee-Heilbades Büsum für seine Gäste. Ohne den Kurbeitrag müsste jede Leistung einzeln bezahlt werden.
- Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum.
- Für den Anreisetag und den Abreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Busfahrer und Reiseleiter sind von der Kurabgabe befreit.
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von 80 und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe.
- Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und das Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Behindertenausweis nachweisen, zahlen ebenfalls eine ermäßigte Kurabgabe.
- Wenn im Behindertenausweis eine Begleitperson eingetragen ist (Merkzeichen "B"), erhält die Begleitperson die gleiche Ermäßigung bei der Kurabgabe wie die schwerbehinderte Person.
- Blinde sowie hilflose Personen mit dem Merkzeichen "BL" bzw. "H" im Behinderteausweis sind von der Kurabgabe befreit. Ebenfalls befreit ist jeweils eine Begleitperson, auch wenn diese nicht im Behindertenausweis vermerkt ist.
- Einwohner und Einwohnerinnen des Amtes Büsum-Wesselburen können beim Kur und Tourismus Service gegen Vorlage des Personalausweises für 25 Euro eine Jahresgästekarte erwerben.
Stand 11/2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Es gilt die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum vom 28.11.2023.